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Abmahnung für sächsisches Innenministerium
19.06.2011 23:34 Uhr von Benny
In Folge der Schließung von kino.to (veranlasst durch das sächsische Innenministerium) stellte die Kriminalpolizei lediglich einen Warnhinweis für die Besucher der Seite ins Netz. Allerdings wurde versäumt bei der Übernahme der Domain ein Impressum zu hinterlegen. Dies wurde dem Ministerium nun zum Verhängnis. Eine Kölner Anwaltskanzlei, die nach eigenen Angaben die Betreiber von cineastentreff.de (ein Kulturmagazin) vertritt mahnte nun das Ministerium ab. Zur Begründung hieß es, dass jährlich tausende Homepagebetreiber wegen eines fehlenden Impressums abgemahnt würden. Das sei schließlich eine Ordnungswidrigkeit und eine Behörde müsse dieser Informationspflicht genauso nachkommen wie jeder andere Gewerbetreibende bzw. private Homepagebetreiber.
Nun soll sich das Ministerium per Unterlassungserklärung gegenüber cineastentreff.de dazu verpflichten nie wieder gegen die Impressumspflicht zu verstoßen. Außerdem soll es die angefallenen Anwaltskosten von 411 € zahlen.
Wie schon gesagt, werden jährlich tausende selbst wegen kleinster Versäumnisse abgemahnt — dank an die Rechtslage. Forderungen an die Politik dies zu ändern wurden bislang beharrlich ignoriert. Vielleicht ändert sich das jetzt endlich, da man nun selbst betroffen ist.
Kategorie: Internet
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Wenn das mal nicht geil ist! Sieg für den Mut der Anwaltskanzlei ^^ |
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